Haftungsverzicht für das Sundown Summit 2016

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14. Juni 2014: Wir haben fertig :-)

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Online Version vom 01.02.2016 - Nur zur Informationen. Diese Text findet sich auf jedem Anmedebogen wieder und muss vom Teilnehmer persönlich akzeptiert + unterzeichnet werden

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Festival teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeugverursachten Schäden. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei Haftpflichtansprüchen der Teilnehmer untereinander über die Haftpflichtversicherung des Veranstalters nur Personenschäden (nicht Sachschäden) versichert sind, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken an dem Treffen teil. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit diesem Treffen verbundenen Risiken, insb. hinsichtlich Unfall, medizinischer Versorgung und Haftpflicht besteht, und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird.

Der Teilnehmer erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Treffen entstehen und zwar gegen:

  • Den Veranstalter, deren Beauftragten und Helfern
  • Behörden, Streckeneigentümer, Grundstückseigentümer und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei dem Treffen zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und
  • Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
  • Den eigenen Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer und eigene Helfer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen den genannten Personen gehen vor)

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Haftungsverzichtserklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

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